Info: Behindertenparkausweis für chronisch kranke Menschen
Wer auf dem Behindertenparkplatz stehen darf, das wird in Österreich jetzt neu geregelt. Geplant sind einheitliche Kriterien, nicht nur für Menschen mit Gehbehinderung. Wichtige Infos hat der Verein Chronisch krank zusammengestellt.
Alle chronisch erkrankten Menschen in Österreich, das heißt, organtransplantierte Menschen, PatientInnen mit hochgradiger Immunschwäche, onkologische Erkrankungen, Morbus Crohn und psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Zwängen und Traumata, können nun den Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung“ bei den Landesstellen der Bundessozialämter beantragen. Und mit diesem Eintrag erhält man dann den Behindertenparkausweis. Bekommen wird man die entsprechenden Parkausweise ab Jänner 2014 -künftig beim Bundessozialamt – nicht mehr bei den Bezirksbehörden.
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an den Verein Chronisch Krank 4470 Enns, Kirchenplatz 3, 1. Stock
E-Mail: kontakt@chronischkrank.at
Tel.: 0676 7451151